Ihr persönliches Eigentum


... will umsorgt sein


Ihr Sondereigentum ist nach dem deutschen WEG ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung. Das Sondereigentum kann auch an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (z.B. Geschäftsräume, Werkstätten, Lagerräume, Arztpraxen usw.) bestehen. Übergeordneter Begriff ist das Wohnungseigentum (= Sondereigentum Whg. und Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum (Grundstück, Treppenhaus, Balkone etc.); analog das Teileigentum (= Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil, s.o.) Nach §2 WEG kann das Sondereigentum durch Vertrag aller Miteigentümer eines Grundstücks oder nach §8 WEG aufgrund Teilung (Teilungserklärung) durch den alleinigen Eigentümer begründet werden. Der Gegenstand des Sondereigentums ist in§5 WEG geregelt. Der konkrete Umfang des Sondereigentums ist in der Regel genau in der Teilungserklärung definiert. Unsere Leistungen zur Verwaltung Ihres persönlichen Sondereigentums entsprechen den Postionen der allgemeinen, kaufmännischen und technischen Verwaltung der WEG-Verwaltung. Sie sind nicht Bestandteil der WEG-Verwaltung, somit gesondert mit uns zu vereinbaren. (s. hierzu auch Pkt. B Mietverwaltung)

Sie möchten gerne mehr zu unserer Betreuung Ihres persönlichen Eigentums in der Sondereigentums-Verwaltung erfahren?
Dann freuen wir uns auf Ihre telefonische Kontaktaufnahme (06728.289123), oder senden Sie uns eine Fax-Nachricht oder E-Mail (auch als Druckdatei im PDF-Format)