Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand: 01.12.2010 (2 Abs. 1 Nr. 7 DL-InfoV)

Vorbemerkung
Es erfolgt eine individuelle Vertragsgestaltung, deren Inhalte auf die jeweilige Liegenschaft abgestimmt sind.

Neben den individuellen Vereinbarungen gelten grundsätzlich nachfolgende allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese sind, als allgemeine Grundlage, Gegenstand jedes geschäftlichen Verkehrs zwischen der Firma Position E1ns Haus Verwaltung und deren Kunden sowie Beauftragten. Sie sind in der jeweils gültigen Fassung auf der Internetseite www.position-e1ns.de hinterlegt und können während der Geschäftszeiten in unserem Büro einsehen werden. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne ein Exemplar zu.

Sorgfaltspflicht
Position E1ns Haus Verwaltung widmet sich mit größter Sorgfalt und Objektivität den Interessen ihrer Auftraggeber, zur Erfüllung aller geschlossenen Verwalterverträge im Rahmen der allgemeinen anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche.
Der Abschluss von Verträgen mit Position Eins Haus Verwaltung erfolgt auf der Basis dieser allgemeinen Bedingungen, sowie zusätzlichen individuellen Vereinbarungen, deren Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages, sowie mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Entgegennahme von Geschäftsunterlagen zu den von uns angebotenen Dienstleistungen gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

Art der Tätigkeit
Position Eins Haus Verwaltung verpflichtet sich, die im jeweiligen Vertrag oder in der Auftragsbestätigung dokumentierten Dienste und Leistungen ordentlich durchzuführen. Im Rahmen von WEG,- Miet- und Sondereigentumsverwaltung umfassen diese Tätigkeiten die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeflächen, Ein- und Mehrfamilienhäusern mit den hierzu gehörenden Garten-, Garagen und Freiflächen, je nach Art und Umfang der vereinbarten Tätigkeiten. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und -Standard gewahrt bleibt. Die vereinbarten Leistungen beschränken sich auf die im Leistungsverzeichnis des Vertrages zur Betreuung ausgewiesenen Einheiten und/oder Gemeinschaftseinrichtungen.
Alle Dienstleistungen werden im Auftrag und mit der Befugnis des Auftraggebers, sowie geltendem Recht, erbracht. Alle Unterlagen werden von uns sorgfältig zusammengestellt und auf ihre Richtigkeit hin überprüft.

Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und Kündigung richten sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Verwaltungsvertrages. Sofern nicht anders vereinbart, wird dieser für die Dauer von mindestens drei Jahren geschlossen. Er ist, mit vierteljähriger Frist, zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar. Er verlängert er sich automatisch um ein Jahr, sofern keine Kündigung innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt.

Vergütung
Grundlage für die Vergütung ist ein individuell kalkuliertes Angebot. Dieses beschreibt detailliert die gewünschten und zu erbringenden Dienste und Leistungen. Der Angebotsbetrag versteht sich pro Einheit je Monat zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer.
Mit dem vereinbarten Honorar sind i.d.R. die grundsätzliche Verwaltertätigkeit, nebst Verwaltungsauslagen für Telefon, Porto und Kopien abgegolten, sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist. Für Gewerbe- und Großanlagen berechnen wir einen vereinbarten Prozentsatz der Jahresnetto-Kaltmiete zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer.
Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats fällig. Sie wird als Dauer-Lastschrift eingezogen. Diese ist jederzeit wiederrufbar.

Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, die nicht im Verwaltervertrag vereinbart sind und für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Hausverwalter benanntes Konto.
Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt – es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten und rechtskräftig tituliert. Sofern Position E1ns Haus Verwaltung in Ausnahmesituationen einer vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmt, sind ihr vom Vertragspartner sämtliche getätigten Aufwendungen, sowie die entsprechende Vergütung zu ersetzten. Die Rückgängigmachung eines normal zustande gekommenen Vertrages durch Aufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Eintritt einer auflösenden Bedingung etc. berührt den Vergütungsanspruch des Hausverwalters ebenso wenig, wie die Rechtsungültigkeit des Vertrages aus einem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. Unterlassen von Anträgen, Nichtbetreiben von Genehmigungen etc.). Der Erhebung der Mehrwertsteuer liegt der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz zugrunde.

Speicherung von Daten
Zum Zwecke der Bearbeitung werden persönliche Daten zu allen natürlichen und juristischen Personen gespeichert. Mit Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses werden sämtliche Daten gespeichert, die vor, während und nach dem Vertragsverhältnis bekannt geworden sind. Insbesondere sind dies die Stammdaten, die Daten der Zahlungsbewegungen, der Verteilung und Verbräuche der Betriebskosten, die Rechtshandlungen gegenüber dem/den Eigentümer(n) des Hauses, uns als Verwalter, Mietern, Lieferanten und Handwerkern, Hausmeister und Reinigungskraft, Behörden und Geschäftspartnern. Wir versichern, dass die Speicherung nur insoweit geschieht, als dass man bei dem Datenmaterial davon ausgehen kann, dass es künftig gebraucht wird oder wir zur Speicherung gesetzlich verpflichtet werden können. Diese Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung von Angelegenheiten verwendet, die zum Geschäftsgebrauch- oder Pflichtumfang im Rahmen der vereinbarten Dienste und Leistungen, bzw. Hausverwaltung gehören. Eine Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die Datenweitergabe nicht den gewünschten Zweck erfüllt oder aufgrund eines berechtigten Interesses des Eigentümers, Vermieters bzw. seines Verwalters geschieht. Wir verpflichten uns, die Bestimmungen des Bundesdaten-Schutzgesetztes einzuhalten.

Vertraulichkeitserklärung
Alle unsere Mitteilungen und Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet. Die unbefugte Weitergabe kann zu Schadenersatzforderungen führen. Mit der Entgegennahme des Angebots erklärt sich der Empfänger mit unseren Bedingungen einverstanden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für eine ordentliche Verwaltung des Anwesens erforderlichen Unterlagen bereit zu stellen und dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss umgehend und vollständig zu übergeben.
Empfänger von Geschäftsunterlagen mit Daten von angebotenen und/oder erbrachten Dienstleistungen, sowie Daten der Liegenschaft verpflichtet sich, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln.

Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz verursachte Schäden. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.

Einweisung in das Anwesen Vor der Aufnahme unserer Tätigkeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer in sämtliche vorhandenen Einrichtungen und Abläufe des zu betreuenden Anwesens und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben.

Haftungsausschluss
Sollten unsere angebotenen Dienst, Leistungen oder unsere AGB, Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass zu Recht beanstandeten Passagen, Bilder, Texte oder Inhalte unverzüglich entfernt werden, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Sollten dennoch, ohne vorherige Kontaktaufnahme mit uns, Kosten geltend gemacht, werden wir diese vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls eine Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr eine rechtlich zulässige und wirksame treten, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Mit Erscheinen dieser Vertragsbedingungen verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit.

Gerichtsstand
Gerichtstand ist Bingen.

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